PPWR · Papier & Karton
PPWR und Papierverpackungen
Vieles, was öffentlich über die EU-Verpackungsverordnung diskutiert wird, betrifft Kunststoff. Diese Seite trennt, was für Verpackungen aus Papier und Karton gilt – und was nicht.
Kurz gesagt. Ein erheblicher Teil dessen, was öffentlich über die PPWR diskutiert wird, betrifft Kunststoffverpackungen. Für Verpackungen aus Papier und Karton nennt die Verordnung keine Mindestanteile an Rezyklat. Andere Punkte gelten materialunabhängig und betreffen Papierverpackungen sehr wohl.
Was Papier- und Kartonverpackungen nicht betrifft
| Anforderung | Gilt für | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mindestanteile an Rezyklat | Kunststoffverpackungen. Für Papier und Karton nennt die Verordnung keine entsprechende Quote. | Art. 7 |
| Nachhaltigkeitskriterien für Recyclingtechnologien | Kunststoffrecycling. | Art. 7 Abs. 9 |
| Norm EN 18120 zum recyclinggerechten Design | Kunststoffverpackungen. Zudem keine im Rahmen der PPWR beauftragte Norm. | CEN, Juni 2026 |
| Pfand auf Einweggetränkeverpackungen | In Österreich Kunststoff- und Metallgebinde. | österreichische Pfandverordnung |
Was materialunabhängig gilt
| Anforderung | Ab | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grenzwerte für Schwermetalle | 12.08.2026 | Art. 5 |
| Grenzwerte für PFAS bei Lebensmittelkontakt | 12.08.2026 | Art. 5 |
| Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung | 12.08.2026 | Art. 38–39 |
| Pflichten von Erzeugern, Importeuren, Vertreibern | 12.08.2026 | Art. 15–22 |
| Einheitliche Kennzeichnung | 12.08.2028 | Art. 12 |
| Anforderungen an die Recyclingfähigkeit | 01.01.2030 | Art. 6 |
| Leerraumgrenze bei Sammel-, Transport- und Versandverpackungen | 01.01.2030 | Art. 24 |
Der Punkt, der Papierverpackungen am ehesten betrifft
Die Einstufung nach Recyclingfähigkeit ab 2030 gilt materialunabhängig. Bei Papier und Karton hängt sie weniger vom Grundmaterial ab als von dem, was damit verbunden ist – also von Kaschierung, Beschichtung, Verschlüssen und Einlagen. Dazu haben wir eine eigene Seite: Veredelung und Recyclingfähigkeit.
Die Kriterien für diese Einstufung liegen noch nicht vor. Die entsprechende Vorschrift ist für Anfang 2028 vorgesehen.
Zur PFAS-Grenze bei Lebensmittelkontakt
Die Grenzwerte des Art. 5 für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen betreffen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Für Papier- und Kartonverpackungen ist das dort relevant, wo eine fett- oder feuchtigkeitsabweisende Ausrüstung eingesetzt wird – beispielsweise bei Konditorei- und Feinkostverpackungen. Ob eine bestimmte Ausführung betroffen ist, ergibt sich aus den Angaben des jeweiligen Herstellers.
Einen Abverkaufszeitraum für Lagerbestände sieht die Verordnung bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht vor. Das Klimaschutzministerium hält allerdings fest, dass Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gesetzt wurden, weitergegeben werden dürfen.
Herangezogene Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 – Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 38–39
- Klimaschutzministerium – Merkblatt zur Anwendung in Österreich, Juni 2026
- Altstoff Recycling Austria – Leitfaden zur PPWR, Fassung Juli 2026
- Europäisches Komitee für Normung – EN 18120
Wir liefern Verpackungen, keine Rechtsauskunft. Wenn es um Material, Aufbau und Ausführung geht – welche Bauart sich wie verwerten lässt, welche Alternativen es zu einer bestimmten Ausführung gibt – sprechen wir gern darüber. Zu unseren Produkten: Papiertragetaschen.
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