PPWR · Papier & Karton

PPWR und Papierverpackungen

Vieles, was öffentlich über die EU-Verpackungsverordnung diskutiert wird, betrifft Kunststoff. Diese Seite trennt, was für Verpackungen aus Papier und Karton gilt – und was nicht.

Stand: 31. Juli 2026 Nächste Prüfung: 1. September 2026 Bezug: ausschließlich Österreich

Kurz gesagt. Ein erheblicher Teil dessen, was öffentlich über die PPWR diskutiert wird, betrifft Kunststoffverpackungen. Für Verpackungen aus Papier und Karton nennt die Verordnung keine Mindestanteile an Rezyklat. Andere Punkte gelten materialunabhängig und betreffen Papierverpackungen sehr wohl.

Was Papier- und Kartonverpackungen nicht betrifft

AnforderungGilt fürFundstelle
Mindestanteile an Rezyklat Kunststoffverpackungen. Für Papier und Karton nennt die Verordnung keine entsprechende Quote.Art. 7
Nachhaltigkeitskriterien für Recyclingtechnologien Kunststoffrecycling.Art. 7 Abs. 9
Norm EN 18120 zum recyclinggerechten Design Kunststoffverpackungen. Zudem keine im Rahmen der PPWR beauftragte Norm. CEN, Juni 2026
Pfand auf Einweggetränkeverpackungen In Österreich Kunststoff- und Metallgebinde. österreichische Pfandverordnung

Was materialunabhängig gilt

AnforderungAbFundstelle
Grenzwerte für Schwermetalle12.08.2026Art. 5
Grenzwerte für PFAS bei Lebensmittelkontakt12.08.2026Art. 5
Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung12.08.2026Art. 38–39
Pflichten von Erzeugern, Importeuren, Vertreibern12.08.2026Art. 15–22
Einheitliche Kennzeichnung12.08.2028Art. 12
Anforderungen an die Recyclingfähigkeit01.01.2030Art. 6
Leerraumgrenze bei Sammel-, Transport- und Versandverpackungen01.01.2030Art. 24

Der Punkt, der Papierverpackungen am ehesten betrifft

Die Einstufung nach Recyclingfähigkeit ab 2030 gilt materialunabhängig. Bei Papier und Karton hängt sie weniger vom Grundmaterial ab als von dem, was damit verbunden ist – also von Kaschierung, Beschichtung, Verschlüssen und Einlagen. Dazu haben wir eine eigene Seite: Veredelung und Recyclingfähigkeit.

Die Kriterien für diese Einstufung liegen noch nicht vor. Die entsprechende Vorschrift ist für Anfang 2028 vorgesehen.

Zur PFAS-Grenze bei Lebensmittelkontakt

Die Grenzwerte des Art. 5 für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen betreffen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Für Papier- und Kartonverpackungen ist das dort relevant, wo eine fett- oder feuchtigkeitsabweisende Ausrüstung eingesetzt wird – beispielsweise bei Konditorei- und Feinkostverpackungen. Ob eine bestimmte Ausführung betroffen ist, ergibt sich aus den Angaben des jeweiligen Herstellers.

Einen Abverkaufszeitraum für Lagerbestände sieht die Verordnung bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht vor. Das Klimaschutzministerium hält allerdings fest, dass Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gesetzt wurden, weitergegeben werden dürfen.

Herangezogene Quellen

Wir liefern Verpackungen, keine Rechtsauskunft. Wenn es um Material, Aufbau und Ausführung geht – welche Bauart sich wie verwerten lässt, welche Alternativen es zu einer bestimmten Ausführung gibt – sprechen wir gern darüber. Zu unseren Produkten: Papiertragetaschen.

Wozu diese Seite dient – und wozu nicht. Wir geben den Stand der Rechtsetzung wieder und nennen zu jeder Angabe die Fundstelle und das Datum. Wir legen keine Vorschriften aus und erteilen keine Rechtsauskunft.

Ob und in welchem Umfang eine Regelung auf einen bestimmten Betrieb zutrifft, beurteilen die Wirtschaftskammer, die Sammel- und Verwertungssysteme oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt. Diese Rubrik behandelt ausschließlich die Rechtslage in Österreich.