PPWR · laufend aktualisiert

PPWR-Umsetzungsstand

Das BMLUK nennt 35 ausständige Folgevorschriften zur EU-Verpackungsverordnung. Erlassen ist bislang einer. Diese Seite hält fest, was in Kraft ist, was überfällig ist, was in öffentlicher Konsultation steht – und wie weit Österreich mit der eigenen Gesetzgebung ist.

Stand: 26. August 2026 Nächste Prüfung: 1. Oktober 2026 Bezug: ausschließlich Österreich

Kurz gesagt. Die PPWR verweist an vielen Stellen auf Detailvorschriften, welche die Europäische Kommission erst erlassen muss. Das BMLUK beziffert deren Zahl in seinem Merkblatt vom 10. Juni 2026 mit 35 – 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Erlassen ist bislang einer; vier weitere stehen in öffentlicher Konsultation. Fünf Fristen sind verstrichen. In Österreich liegt zur Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes kein Entwurf vor.

Folgevorschriften der Europäischen Kommission

Die Verordnung nennt für zahlreiche Anforderungen eigene Durchführungs- und delegierte Rechtsakte. Ohne sie steht der Maßstab für die Bewertung einer Verpackung nicht fest.

GegenstandFrist laut PPWRStand
Ausnahme für Palettenumhüllungen und UmreifungsbänderArt. 29 Abs. 18 lit. a keineerlassen Delegierter Beschluss (EU) 2026/429 vom 25. Februar 2026, Amtsblatt vom 6. Mai 2026. Betrifft die Ausnahme von den Wiederverwendungszielen des Art. 29 Abs. 2 und 3.
Formate für Registrierung und Meldung im HerstellerregisterArt. 44 Abs. 14 12.02.2026Entwurf in Konsultation Frist verstrichen. Entwurf am 6. August 2026 veröffentlicht, öffentliche Rückmeldung bis 10. September 2026. Nicht erlassen.
Normungsauftrag zur KompostierbarkeitArt. 9 Abs. 6 12.02.2026überfällig Nur im Normungsarbeitsprogramm 2026 angekündigt.
Einheitliche Kennzeichnung von VerpackungenArt. 12 Abs. 6 12.08.2026Frist verstrichen Kein Entwurf veröffentlicht, kein Zeitplan genannt.
Methode zur Angabe der MaterialzusammensetzungArt. 12 Abs. 7 12.08.2026Frist verstrichen Kein Entwurf veröffentlicht.
Kennzeichnung von AbfallsammelbehälternArt. 13 Abs. 2 12.08.2026Frist verstrichen Kein Entwurf veröffentlicht.
Berechnung und Nachweis des RezyklatanteilsArt. 7 Abs. 8 31.12.2026Entwurf in Konsultation Seit 14. August 2026 in öffentlicher Konsultation, Rückmeldung bis 16. September 2026.
Nachhaltigkeitskriterien für Kunststoff-RecyclingtechnologienArt. 7 Abs. 9 31.12.2026Entwurf in Konsultation Seit 14. August 2026 in öffentlicher Konsultation, Rückmeldung bis 16. September 2026.
Rezyklat aus Drittstaaten: Nachweis der GleichwertigkeitArt. 7 Abs. 10 31.12.2026Entwurf in Konsultation Seit 14. August 2026 in öffentlicher Konsultation, Rückmeldung bis 16. September 2026.
Mindestumlaufzahlen für MehrwegverpackungenArt. 11 Abs. 2 12.02.2027offen Kein Entwurf veröffentlicht.
Kriterien für recyclinggerechtes Design und RecyclingklassenArt. 6 Abs. 4 01.01.2028offen Kein Entwurf veröffentlicht.
Berechnung der LeerraumquoteArt. 24 Abs. 2 12.02.2028offen Kein Entwurf veröffentlicht.

Was daraus folgt

Die PPWR nennt für 2030 unter anderem Recyclingklassen und eine Leerraumgrenze. Beide Termine sind im Verordnungstext an eine Bedingung geknüpft: Es gilt der 1. Jänner 2030 oder ein Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts – je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Diese Rechtsakte liegen nicht vor.

Grundlage: Verordnung (EU) 2025/40, Art. 6 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1; Merkblatt des BMLUK, Juni 2026. Zur Beurteilung eines Einzelfalls sind Wirtschaftskammer und ARA die zuständigen Stellen.

Umsetzung in Österreich

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und die Verpackungsverordnung 2014 sind bislang nicht an die PPWR angepasst. Das BMLUK hält fest, dass die bestehenden nationalen Regelungen anwendbar bleiben, soweit sie mit der EU-Verordnung in Einklang stehen.

GegenstandErwartetStand
Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzesoffen kein Entwurf Die Wirtschaftskammer bezeichnet die nationale Gesetzgebung in ihrer Information mit Stand 10. August 2026 als säumig. Ein Begutachtungsentwurf liegt nicht vor.
Herstellerregister nach Art. 44 PPWRoffen besteht nicht Art. 44 Abs. 1 nennt kein Datum, sondern 18 Monate nach Inkrafttreten des ersten Durchführungsrechtsakts nach Abs. 14. Dieser Rechtsakt liegt seit 6. August 2026 als Entwurf vor, erlassen ist er nicht – die Frist läuft also noch nicht. Registriert wird weiterhin über das Elektronische Datenmanagement.
Strafbestimmungen für Verstöße gegen die PPWR12.02.2027 fehlen Art. 68 Abs. 1 PPWR nennt für die Mitgliedstaaten den 12. Februar 2027. Die Wirtschaftskammer führt Strafbestimmungen unter dem an, was national noch zu erlassen ist. Die Strafbestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes betreffen die dortigen Pflichten.
Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem unverändert § 13g Abfallwirtschaftsgesetz 2002 gilt weiter.
Systemteilnahme für Kaffeekapseln und Teebeutel01.10.2026 angekündigt Vom BMLUK für diesen Termin genannt.

Ein Punkt, über den keine Einigkeit besteht

Die PPWR bestimmt in Art. 3, wer als Hersteller gilt. Das österreichische Recht bestimmt in § 13g Abfallwirtschaftsgesetz, wer als Primärverpflichteter an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen muss. Ob sich beides deckt, wird unterschiedlich beurteilt.

Das BMLUK geht davon aus, dass die österreichische Bestimmung die Hersteller nach der PPWR grundsätzlich vollständig abbildet. Die Wirtschaftskammer hält demgegenüber fest, es bestehen inhaltliche Unterschiede, und die österreichischen Begriffe seien ab 12. August unionsrechtskonform auszulegen. Sie verweist bei Zweifelsfällen auf eine Anfrage an das Ministerium.

Wir geben diesen Unterschied wieder, weil er in der Praxis Fragen aufwirft. Eine Bewertung nehmen wir nicht vor.

Änderungsprotokoll

  • 26.08.2026Alle Quellen geprüft. Die Angaben dieser Rubrik wurden gegen den Verordnungstext im Amtsblatt abgeglichen; Termine, die im Verordnungstext an das Inkrafttreten eines Rechtsakts geknüpft sind, sind jetzt als solche gekennzeichnet.
  • 14.08.2026Die Kommission stellt drei Rechtsakte zum Rezyklatanteil zur Konsultation (Art. 7 Abs. 8, 9 und 10), Rückmeldung bis 16. September 2026.
  • 12.08.2026Die PPWR wird anwendbar. Die Fristen für die Rechtsakte zur Kennzeichnung (Art. 12 Abs. 6 und 7, Art. 13 Abs. 2) verstreichen, ohne dass ein Rechtsakt erlassen oder ein Entwurf veröffentlicht ist.
  • 10.08.2026Die Wirtschaftskammer datiert ihre Information neu; der Wortlaut zur Säumigkeit der nationalen Gesetzgebung bleibt unverändert.
  • 06.08.2026Die Kommission veröffentlicht den Entwurf zu den Formaten für das Herstellerregister (Art. 44 Abs. 14), Rückmeldung bis 10. September 2026.
  • 04.08.2026Berichtigung der deutschen Fassung der Verordnung im Amtsblatt: In Art. 29 Abs. 4 lit. b tritt „Waren“ an die Stelle von „Rohstoffe“.
  • 03.08.2026Die Generaldirektion Umwelt der Kommission veröffentlicht eine FAQ zur Verordnung.
  • 31.07.2026Alle Quellen geprüft. Keine Änderung gegenüber Juli.
  • 14.07.2026Die Kommission kündigt Rechtsakte zum Rezyklatanteil an.
  • 07.07.2026Die Wirtschaftskammer aktualisiert ihre Information und bezeichnet die nationale Gesetzgebung als säumig.
  • 10.06.2026Die Kommission veröffentlicht ihr Leitliniendokument zur Verordnung im Amtsblatt C. Das BMLUK veröffentlicht sein Merkblatt zur Anwendung in Österreich.
  • 06.05.2026Erste Folgevorschrift im Amtsblatt: Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder.
  • 28.01.2026Die österreichische Verpackungsabgrenzungsverordnung tritt in Kraft.

Herangezogene Quellen

Wir liefern Verpackungen, keine Rechtsauskunft. Wenn es um Material, Aufbau und Ausführung geht – welche Bauart sich wie verwerten lässt, welche Alternativen es zu einer bestimmten Ausführung gibt – sprechen wir gern darüber. Zu unseren Produkten: Verpackungen für Unternehmen.

Wozu diese Seite dient – und wozu nicht. Wir geben den Stand der Rechtsetzung wieder und nennen zu jeder Angabe die Fundstelle und das Datum. Wir legen keine Vorschriften aus und erteilen keine Rechtsauskunft.

Ob und in welchem Umfang eine Regelung auf einen bestimmten Betrieb zutrifft, beurteilen die Wirtschaftskammer, die Sammel- und Verwertungssysteme oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt. Diese Rubrik behandelt ausschließlich die Rechtslage in Österreich.